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Kampfmittel, insbesondere Bomben verschiedenster Art und Größe, werden auch viele Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkriegs immer wieder im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit seines Baugrundstücks. Wenn die Feststellung der Kampfmittelfreiheit nicht durch staatliche Stellen (in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart KMBD) oder entsprechend beauftragte Unternehmen zum Beispiel mittels Durchführung einer Luftbildauswertung bestätigt wurde, wird den verantwortlichen Bauherren dringend empfohlen, die Feststellung bzw. Überprüfung der Kampfmittelfreiheit des Baufeldes und seines Untergrunds durch ein Unternehmen ausführen zu lassen, welches über die entsprechende Fach- und Sachkunde zur Kampfmittelerkundung verfügt. Als Inhaber der Erlaubnis nach §7 Sprenggesetz für die Kampfmittelräumung, beschäftigen wir Mitarbeiter (so genannte Feuerwerker), welche über den Befähigungsschein gemäß §20 SprengG für die Suche, das Freilegen und Bergen von Kampfmitteln verfügen.

Sollte es sich bei der potentiellen Kontamination von Kampfmitteln gemäß vorliegender Luftbildauswertung und historischer Erkundung nicht um bombardierte Bereiche, sondern um Verdachtsflächen von Artilleriebeschuss und Schützengräben handeln, ist die von der Oberfläche durchgeführte Flächensondierung ein mögliches, zur Verfügung stehendes Mittel zur Überprüfung der Kampfmittelfreiheit. Hierbei wird die zu untersuchende Fläche mit einer Sonde, welche ferromagnetische Anomalien im Untergrund messen kann in einem im Vorfeld festgelegten Muster begangen. Auffüllungen, Oberflächenversiegelungen, erdverlegte Leitungen und die Existenz anderer, potentieller Störkörper bringen diese Methodik an ihre Grenzen, welche zudem auf Freigabetiefen von ca. 2m unter Geländeoberkante beschränkt ist. Aufgrund dessen, werden Flächensondierungen meist nur außerhalb von urban erschlossenen Bereichen zuverlässig ausgeführt.

Sind Tiefbaumaßnahmen in Form von Bohrarbeiten (zum Beispiel Pfahlgründungen) auszuführen und handelt es sich bei der Kampfmittelverdachtsfläche um einen bombardierten Bereich, in dem eventuell sogar noch Blindgänger-Verdachtspunkte ausgewiesen sind, ist die Durchführung von Sondierbohrungen das Mittel der Wahl und unumgänglich um die Bohransatzpunkte auf Ihre Kampfmittelfreiheit hin zu überprüfen.

Wo umfangreiche Erdarbeiten, zum Beispiel beim Aushub von Baugruben in Verdachtsbereichen auszuführen sind, werden die Baggerarbeiten von einem Feuerwerker begleitet. Hierbei wird das auf der Baustelle beteiligte Personal im Vorfeld der Arbeiten auf die besonderen Gefahren und Verhaltensmaßnahmen durch den Inhaber des Befähigungsscheins nach §20 Sprenggesetz hingewiesen. Der eigentliche Aushub erfolgt schichtweise unter ständiger Inaugenscheinnahme und oberflächlicher Sondierung der Baugrubensohle auf ferromagnetische Anomalien durch den begleitenden Feuerwerker.

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