Kampfmittel, insbesondere Bomben verschiedenster Art und Größe, werden auch viele Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkriegs immer wieder im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit seines Baugrundstücks. Wenn die Feststellung der Kampfmittelfreiheit nicht durch staatliche Stellen (in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart KMBD) oder entsprechend beauftragte Unternehmen zum Beispiel mittels Durchführung einer Luftbildauswertung bestätigt wurde, wird den verantwortlichen Bauherren dringend empfohlen, die Feststellung bzw. Überprüfung der Kampfmittelfreiheit des Baufeldes und seines Untergrunds durch ein Unternehmen ausführen zu lassen, welches über die entsprechende Fach- und Sachkunde zur Kampfmittelerkundung verfügt. Als Inhaber der Erlaubnis nach §7 Sprenggesetz für die Kampfmittelräumung, beschäftigen wir Mitarbeiter (so genannte Feuerwerker), welche über den Befähigungsschein gemäß §20 SprengG für die Suche, das Freilegen und Bergen von Kampfmitteln verfügen.